Betriebssicherheitsverordnung § 10 / DGUV Vorschrift 3

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Egal ob groß oder klein, ob Kaffeeautomat oder tonnenschwere Metallpresse, an sämtlichen überwachungsbedürftigen Arbeits, -und Betriebsmitteln muss der ordnungsgemäße Zustand und Einsatz von Seiten des Unternehmens sichergestellt werden. 

Hier hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften und Verordnungen erlassen, wie es z.B. in der BtrSich V § 10 nachzulesen ist.

 


 

Trotzdem kommt es leider immer wieder zu schweren Arbeitsunfällen an Maschinen und elektrischen Geräten. Um Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch Elektrische Defekte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden zu schützen, müssen turnusmäßige Prüfungen ordnungsgemäß - und mit den Mess- und Prüfprotokollen, nachgewiesen werden.

 

Die UFE ist, aufgrund langjähriger Erfahrung, spezialisiert auf diesem Gebiet und bietet Ihnen dazu zertifizierte Dienstleistungen, rund um die Bereiche

 

  • Sicherheitstechnische Kontrollen, Prüfungen- und Messungen
  • Dokumentation,
  • und Instandhaltungsmanagement an.

 

Wir unterstützen Sie, damit die Produktivität und die Sicherheit Ihres Unternehmens bestehen bleibt.